Die Gebrausfähigkeitsprüfung der Gasinstallation ist alle 12 Jahre gefordert, hierfür ist der Hauseigentümer oder der Betreiber der Anlage verpflichtet.
Diese Prüfung muß mit einem speziellen Meßgerät durchgeführt werden.
Seid dem 01.07.2015 können wir diese Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit dem hierfür geforderten Meßgerät durchführen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!!